
Lohnfonds (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985
a) Begriff in der Planung: die für einen bestimmten Zeitraum geplante Summe der Löhne und Gehälter aller Arbeiter und Angestellten. Der L., der etwa zwei Drittel aller Geldeinnahmen der Bevölkerung ausmacht, wird begrenzt durch den Warenfonds, d. h. durch die Summe der Preise der im Einzelhandel angebotenen Waren und durch die verfügbaren Dienstleistungen (Kauffonds, Kaufkraft).
b) Begriff in der Betriebswirtschaft: In den Verwaltungen und in den „volkseigenen“ sowie genossenschaftlichen Betrieben bildet die im bestätigten Arbeitskräfteplan (Arbeitskräfte) vorgesehene Bruttolohn- und -gehaltssumme den L. Nur in seinem Rahmen sollen Lohn- und Gehaltszahlungen vorgenommen werden. (VO vom 8. 9. 1961, GBl. S. 449). Der L. wird in der Praxis oft überschritten. (Lohnpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 265