DDR von A-Z, Band 1965

Ministerien (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966


 

Die M. sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister sind gleichzeitig Mitglieder des Ministerrates und Leiter von zentralen Fachorganen. Die meisten M. haben ein Statut, in denen sie als Organe des Ministerrates, juristische Personen und als Haushaltsorganisationen bezeichnet werden (Regierung und Verwaltung). Die Minister haben die generelle Befugnis, allgemein verbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 291


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.