
DDR von A-Z, Band 1965
Ministerien (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966
Die M. sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister sind gleichzeitig Mitglieder des Ministerrates und Leiter von zentralen Fachorganen. Die meisten M. haben ein Statut, in denen sie als Organe des Ministerrates, juristische Personen und als Haushaltsorganisationen bezeichnet werden (Regierung und Verwaltung). Die Minister haben die generelle Befugnis, allgemein verbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 291
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