DDR von A-Z, Band 1965

Plenum (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985


 

Ein P. ist die Gesamtheit der Mitglieder eines Gremiums, in der SBZ z. B. des ZK der SED, der Volkskammer, des Obersten Gerichts. Die Kompetenzen der Plena (in der SBZ „Plenen“) werden in der SBZ kleineren Gremien zur Ausübung übertragen, die damit praktisch an die Stelle der P. treten, z. B. das Politbüro der SED anstelle des ZK der SED, der Staatsrat an die Stelle der Volkskammer, das Präsidium des Obersten Gerichts anstelle des Plenums des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 327


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.