Präsidium des Ministerrates (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
Das PdM. wird aus der Mitte des Ministerrates gebildet. Ihm gehören an: der Vors. des Ministerrates, der Erste Stellv. des Vors. des Ministerrates, die Stellv. des Vors. des Ministerrates und die Minister des Inneren (Ministerium des Innern), der Finanzen (Ministerium der Finanzen) und für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte sowie der Vors. des Volkswirtschaftsrates und des Landwirtschaftsrates. Der Vorsitzende der [S. 332]Arbeiter-und-Bauern-Inspektion nimmt an seinen Sitzungen teil. Das PdM. leitet und organisiert die Arbeit des Ministerrates. Es nimmt zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktionen wahr. Seine Entscheidungen gelten als Entscheidungen des Ministerrates. Es hat normsetzende Gewalt. Das PdM. ist also eine Art Überkabinett und das eigentliche Führungsorgan des Staatsapparates, das in der politischen Wirklichkeit den Ministerrat verdrängt. (Regierung und Verwaltung, Ministerien)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 331–332
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