
Produktionshilfe (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969
Im Zuge der Zwangskollektivierung wurde im Febr. 1960 die Subventionierung (verlorene Zuschüsse) zur Stützung von 7 DM Ost je AE in den LPG Typ III aufgehoben. „Dadurch soll allen Mitgliedern bewußt werden, daß die Entwicklung ihrer LPG, die Höhe ihrer Einkünfte und das Wachstum ihres Wohlstandes vor allem von ihrer eigenen Arbeit, nicht aber von ständiger finanzieller Unterstützung durch den Staat abhängen“ (Paul ➝Scholz in „Der freie Bauer“ vom 14. 2. 1960). Heute wird eine P. nur noch an wirtschaftsschwache LPG vom Typ III gegeben, um die Produktionsgrundlagen zu verbessern. Gemeint sind solche LPG III, die infolge natürlicher Schwierigkeiten, z. B. geringe Bodenqualität, unzureichender Viehbesatz, Stallmangel, unzureichende Meliorationen, noch keine Wirtschaftlichkeit erreichen oder bei denen die durchschnittliche Gesamtvergütung (Geld- u. Naturalvergütung) für AE in Höhe von höchstens 3.120 DM Ost je ganzjährig tätiges Mitglied geplant wurde, wo jedoch Schwierigkeiten auf traten, diese Vergütung zu verwirklichen. Die Schwierigkeiten dürfen jedoch „nicht Folge mangelnder Arbeit“ sein. Damit zeichnet sich bereits ab, daß im Stadium der totalen Kollektivierung die zahlreichen Vergünstigungen, die als Anreiz zu LPG-Eintritten bzw. -Gründungen dienten, abgebaut werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 336
Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Produktionskomitees |