
Rechnungseinzugsverfahren (1965)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966
(RE-Verfahren). Am 17. 7. 1952 eingeführtes Verrechnungsverfahren zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs. Der Lieferbetrieb erteilt bei Lieferung seiner Bank einen RE-Auftrag. Die Bank bucht den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit vom Konto des Käufers — wenn dieser nicht Einspruch erhebt — auf das des Lieferbetriebes. Zum R. sind verpflichtet „volkseigene“ und halbstaatliche Betriebe, Haushaltsorganisationen, Konsum- und andere sozialistische Genossenschaften und alle Betriebe, soweit sie Vertragspartner der genannten Betriebe sind und soweit sie nicht zum Forderungseinzugsverfahren verpflichtet sind.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 346
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