
Reiseverkehr (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
Seit der Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 sind Privatreisen von Bewohnern der SBZ nach West-Berlin oder in die Bundesrepublik nicht mehr erlaubt (Interzonenverkehr). Das gleiche gilt für Reisen in das „kapitalistische“ oder neutrale Ausland. Nur Reisen in die SU und die zum Ostblock gehörenden Länder sind gestattet. Innerhalb der SBZ ist nur das Reisen in das Sperrgebiet an der Demarkationslinie und der Ostseeküste Einschränkungen unterworfen. Jedoch hat der Feriendienst des FDGB die meisten Urlaubsplätze mit Beschlag belegt, so daß ein großer Teil des Urlaubs-R. der Kontrolle des Regimes unterliegt.
Als Gegenmaßnahme gegen das in der SBZ seit dem 13. 8. 1961 bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das für die Visa-Erteilung zuständige Alliierte Reisebüro (Allied Travel Board) in West-Berlin die Ausgabe von Reisegenehmigungen in die Mitgliedsstaaten der NATO für die im Aufträge des Zonenregimes reisenden Personen erheblich eingeschränkt. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen für Wissenschaftler, Künstler und Sportler, die nicht als offizielle Repräsentanten des Zonenregimes auftreten, gelockert worden. (Rentnerreisen, Passierscheinabkommen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 361
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