
Staatliche Praxis (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
Neue Form der Tätigkeit einzeln praktizierender Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte für die medizinische Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten. 1956 probeweise in einzelnen Kreisen „freiwillig“, 1958 allgemein eingeführt. Auf diesem Wege ist die Ablösung der freiberuflichen Tätigkeit beabsichtigt; in fest abgegrenztem „Versorgungsbereich“ sollen 1 Arzt für je 2.500 bis 3.500, 1 Zahnarzt für 2.300 Einwohner tätig sein, und zwar in fester Anstellung, möglichst beide im gleichen Hause, zusammen mit der Gemeindeschwester. Sie unterliegen der Aufsicht und Weisung des zuständigen Ambulatoriums und sollen wie dieses in der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsnachsorge („Metaphylaxe“) sowie in der allgemeinen Hygiene-Aufsicht mitwirken. Bestand Anfang 1964: 410. (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 409
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