DDR von A-Z, Band 1965

Staatsapparat (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985


 

Der Staat wird im kommun. Sprachgebrauch häufig mit dem Staatsapparat, der Behördenorganisation gleichgesetzt. Für den Begriff Staatsapparat wird auch der Begriff Staatsmacht gebraucht. Der eine kehrt mehr den Charakter des Staates als Instrument der kommun. Partei heraus, der andere seine Eigenschaft als Träger von Gewalt gegenüber der Bevölkerung. Zum S. bzw. zur Staatsmacht gehören nach kommun. Lesart die Regierung, der Verwaltungsapparat, die Streitkräfte, die Polizei, der Sicherheitsdienst, die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der S. wird als das „Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ mit „kulturell-erzieherischen und wirtschaftlich-organisatorischen Funktionen“ bezeichnet. Grundlegendes Organisationsprinzip des S. ist der demokratische Zentralismus, wonach alle unteren Glieder den höheren untergeordnet und verantwortlich sind. Verpflichtendes Arbeitsprinzip ist die Parteilichkeit im Sinne der SED, die über die regionalen und zentralen Organe den S. kontrolliert und anleitet. (Apparat, Regierung und Verwaltung)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 411


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.