DDR von A-Z, Band 1965

Strafvollstreckung (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985


 

Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie überwacht lediglich die St. Tatsächlich wird die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht tätig, sondern überläßt alle Maßnahmen und Entscheidungen der Volkspolizei. Am 1. 2. 1960 ist die neue Strafvollstreckungsordnung vom 26. 1. 1960 (GBl. I, 121) in Kraft getreten. Organe der St. sind die oberste Vollstreckungsbehörde (Ministerium des Innern und Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei) und die Vollstreckungsbehörden in den Bezirken (Bezirksbehörden DVP). Die oberste Vollstreckungsbehörde vollstreckt die erstinstanzlichen Urteile des OG und leitet den Vollzug von Todesstrafen ein. Die Urteile der KrG und BG werden durch die Vollstreckungsbehörden der Bezirke vollstreckt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Gerichts erster Instanz. Zur Einleitung der St. hat die Staatsanwaltschaft spätestens am 10. Tage nach Rechtskraft des Urteils den Vollstreckungsauftrag zu übergeben. Die St. ist innerhalb von 4 Tagen nach Eingang des Auftrages der StA. einzuleiten. Eine Fristverlängerung bedarf der Zustimmung der StA. Der Verurteilte ist in die seinem Wohnsitz nächstgelegene Strafvollzugsanstalt zum Strafantritt zu laden, wenn er sich in Freiheit befindet. Ohne vorherige Ladung kann ein Einlieferungsersuchen gestellt werden, wenn Fluchtverdacht besteht. Die U-Haft wird vom Tage der vorläufigen Festnahme an berechnet. Bei Haftunfähigkeit oder dringend erforderlicher Operation, die nicht in einer Strafvollzugsanstalt durchgeführt werden kann, kann die oberste Vollstreckungsbehörde auf Antrag des Leiters der Strafvollzugsanstalt den Vollzug der Freiheitsstrafe unterbrechen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 424


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.