DDR von A-Z, Band 1965

Studienlenkung (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979


 

Die mit der Verwaltung der einzelnen Sektoren des Staats- und Gesellschaftslebens betrauten Stellen (Ministerien und Organisationen) haben auf der Plangrundlage ihren zukünftigen detaillierten Bedarf an wissenschaftlich vorgebildeten Fachkräften zu errechnen und anzumelden. Daraus werden nach entsprechender Kontrolle und unter Berücksichtigung der vorhandenen Studienplätze die Grundzahlen für die Zulassung neuer Studenten zu den einzelnen Fachrichtungen errechnet und festgelegt. Gegebenenfalls versucht das Staatssekretariat für Hochschulwesen die Bewerber auf planwichtige Studienrichtungen umzulenken. Der St. entspricht die Berufslenkung nach Absolvierung der Hochschule.

 

Die Vermittlung der Absolventen erfolgt nach Richtlinien, die gemeinsam von der Staatlichen Plankommission und dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen in Zusammenarbeit mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen herausgegeben werden. Besondere Kommissionen unter Führung des Prorektors für Studienangelegenheiten haben mit den Studenten mindestens ein Jahr vor Beendigung des Studiums ihr künftiges Tätigkeitsgebiet zu „klären“. Die Themen der Prüfungsarbeit sowie das letzte Berufspraktikum sind in Verbindung zur späteren Tätigkeit zu bringen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 426


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.