Toto (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
[S. 436]Eingeführt durch VO vom 12. 12. 1952 (GBl. S. 1271), nachdem die sowjetzonale Propaganda das Fußball-Toto in der BRD jahrelang heftig angegriffen hatte. Träger des T. ist der „VE Sporttoto“ mit dem Sitz in Ost-Berlin, der unmittelbar der Aufsicht des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat unterstellt ist. Den Bezirksstellen unterstehen Hauptannahme- und Annahmestellen. Die Aufteilung der Wetteinlagen des T. wurde wie folgt vorgesehen: 55 v. H. an Toto-Gewinner, 25 v. H. für den Sport, 10 v. H. für Steuern, 7,5 v. H. Provision für die Annahmestellen, 1,5 v. H. Verwaltungskosten und Werbung, 1 v. H. für den Sicherheitsfonds.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 436