
Treuhandbetriebe (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963
Betriebe, bei denen am 9. 5. 1945 ausländischer Besitz oder ausländische Beteiligung vorlag und die gleichwohl nach SMAD-Befehl 124 (Sequesterbefehl) beschlagnahmt wurden. Gemäß VO vom 6. 9. 1951 (GBl. Nr. 111 vom 15. 9. 1951) wurden die T. in die Verwaltung der ehemaligen Produktionsministerien oder der damaligen Örtlichen [S. 437]Industrie übergeben. Seit 1958 sind die VVB für die Verwaltung der T. zuständig. Die T. werden planungstechnisch völlig wie „volkseigene“ Betriebe behandelt. Gewinne werden einem Sammelkonto zugeführt, Überweisungen an die Eigentümer erfolgen nicht. Aus dem Sammelkonto werden die Verwaltungskosten gedeckt. Zu den T. zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland zurückgestellt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 436–437
Treue Dienste, Medaille für | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Trotzkismus |