DDR von A-Z, Band 1965

Wirtschaftsrat (1965)

 

 

Siehe auch:


 

1. Bezeichnung einer Anfang 1957 als oberstes Organ der Wirtschaftsleitung beim Ministerrat errichteten Institution. Der W. hatte Weisungsrecht gegenüber der Staatlichen ➝Plankommission. Seine Mitgl. waren die wichtigsten Wirtschaftsfunktionäre der SBZ: Leuschner, Selbmann, Rau, Oelßner, Rumpf und Scholz. Der W. wurde im Zusammenhang mit des durch das Gesetz vom 11. 2. 1958 eingeleiteten umfassenden Reorganisation der Wirtschaft aufgelöst.

 

2. Bezeichnung der nach der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 für die Anleitung und Kontrolle der örtlichen Wirtschaft zuständigen Instanzen bei den Räten der Bezirke. Die W. der Bezirke erhielten ihre Weisungen von der Staatlichen Plankommission. Seit Ende 1961 werden die W. in den Bezirken Bezirkswirtschaftsräte genannt. Sie sind seit Anfang 1963 „doppelt unterstellt“: verwaltungsmäßig gehören sie zu den Räten der Bezirke, sachlich aber sind sie dem Volkswirtschaftsrat unterstellt und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 478


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.