DDR von A-Z, Band 1965

Apotheken (1965)

 

 

Siehe auch:


 

Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVB1. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes.

 

Das A.-wesen wurde 1958 gesetzlich geregelt. Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als öffentliche A. von den Kreisen geführt werden (daneben Krankenhaus-A., Tierärztliche A. und nichtöffentliche A. für besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, insbesondere der Nationalen Volksarmee). Bisherige „A. in Privatbesitz“ (Anfang 1964 noch 92 von insgesamt 1.460 A.) und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht.

 

Die Enteignungsmaßnahmen haben zur Abwanderung zahlreicher Apotheker und damit zu bedrohlichem Personalmangel geführt. Diesem ist u.a. durch Kurzausbildung von Apothekenassistenten (Medizinisches Personal) entgegengewirkt und so ein Strukturwandel der A. nach dem Muster der SU herbeigeführt worden. Infolge des Mangels an vollausgebildeten Kräften erlangten im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 20. 12. 1960 vorübergehend auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden.

 

Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden. Es fehlen demnach 152 Apotheken. In Betrieben und in dünnbesiedelten ländlichen Gebieten soll die Arzneimittelversorgung erleichtert werden durch „Zweig-A.“ (1964: 156) und A.-Nebenstellen (Arzneimittelabgabestellen — 1964: 346), die den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind.

 

Die Führung der „Staatlichen A.“ und die Aufsicht über die übrigen liegt bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates jedes Kreises in der Hand des Kreisapothekers. Das Rechnungswesen ist unter großem Verwaltungsaufwand zentralisiert. (Gesundheitswesen)

 

Literaturangaben

  • Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 23


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.