DDR von A-Z, Band 1965

Arbeitsbereich (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985


 

Die Einstufung der Arbeitnehmer in die Lohn- und Gehaltsgruppen (Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog) richtet sich unter Berücksichtigung ihrer Qualifikation nach dem A., in dem sie vereinbarungsgemäß tätig sind. Der Begriff A. für die Lohngruppeneinstufung wurde erstmals im Gesetzbuch der Arbeit verwendet. Als A. gelten sowohl Einzelarbeitsplätze als auch mehrere Arbeitsplätze, für die gemeinsame Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Die Zuordnung der A. zu den Lohn- und Gehaltsgruppen wird in Betriebslisten erfaßt. Die Einführung der A. bei der Lohngruppeneinstufung dient vor allem dem Zweck, günstigere Einstufungen einzelner Arbeitnehmer abzubauen. (Lohnpolitik)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 28


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.