Arbeitsbereich (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985
Die Einstufung der Arbeitnehmer in die Lohn- und Gehaltsgruppen (Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog) richtet sich unter Berücksichtigung ihrer Qualifikation nach dem A., in dem sie vereinbarungsgemäß tätig sind. Der Begriff A. für die Lohngruppeneinstufung wurde erstmals im Gesetzbuch der Arbeit verwendet. Als A. gelten sowohl Einzelarbeitsplätze als auch mehrere Arbeitsplätze, für die gemeinsame Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Die Zuordnung der A. zu den Lohn- und Gehaltsgruppen wird in Betriebslisten erfaßt. Die Einführung der A. bei der Lohngruppeneinstufung dient vor allem dem Zweck, günstigere Einstufungen einzelner Arbeitnehmer abzubauen. (Lohnpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 28