DDR von A-Z, Band 1965

Arbeitserziehung (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979


 

Eine neue Art von Zwangsarbeit wurde durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. S. 343) eingeführt. Danach kann einem Verurteilten auferlegt werden, eine bestimmte Arbeit aufzunehmen. Ferner kann gegen „arbeitsscheue“ Personen, auch wenn sie keine strafbare Handlung begangen haben, auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts A. angeordnet werden. Die A. wird in Haftarbeitslagern verbüßt. Da für „arbeitsscheu“ jeder gehalten wird, der die Arbeitsdisziplin wiederholt verletzt hat, sind der Willkür bei der Verhängung von Zwangsarbeit Tür und Tor geöffnet.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 29


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.