DDR von A-Z, Band 1965

Bedingte Strafaussetzung (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979


 

Vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft ist außer durch einen Gnadenerweis (Gnadenrecht) auch im Wege der BS. nach § 346 StPO möglich, wenn „a) das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände des Verbrechens dies rechtfertigen und b) zu erwarten ist, daß der Verurteilte während einer Bewährungsfrist sich so [S. 56]verantwortungsbewußt verhält, daß auch für die Zukunft mit einer gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerechnet werden kann“.

 

BS. bei einer mehr als sechs Jahre Freiheitsentzug betragenden Strafe darf allerdings erst dann erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist.

 

Zunächst wendeten die Strafgerichte § 346 StPO vielfach im Sinne der bedingten Verurteilung an, indem sie BS. gleich bei Verkündung des Urteils gewährten. Mit Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes und der dadurch am 1. 2. 1958 neu eingeführten Strafart „Bedingte Verurteilung“ wurde § 346 StPO auf seine ursprüngliche Bedeutung zurückgeführt. BS. wird auch im Zuge von Entlassungsaktionen (Amnestie) gewährt. Am Beschluß über die Gewährung oder den Widerruf der BS. wirken auch Schöffen mit. Entscheidend dafür, ob BS. gewährt wird oder nicht, ist die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. (Rechtswesen)

 

Literaturangaben

  • Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 55–56


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.