DDR von A-Z, Band 1965

Betriebsgesundheitswesen (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979


 

Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“ unter ärztlicher Aufsicht, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in anderen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG.

 

Aufgaben: ambulante Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen.

 

Der Versuch, die Einrichtungen des B. jedes Wirtschaftszweiges in jedem Kreis unter Leitung einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer. größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). In der Regel werden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Sie soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium einrichten. In jedem Fall soll das gesamte B. jedes Kreises als „Abteilung“ dem Gesundheitszentrum eingeordnet sein.

 

Bestand Anfang 1964: (a) 1.481, (b) 1.724, © 191, (d) 76.

 

Literaturangaben

  • Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 67


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.