Einzelleitung (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985
Die E. bedeutet Leitung eines Amtes, eines Betriebes, einer Dienststelle oder einer Einrichtung durch eine Einzelpersönlichkeit. Die E. steht im Gegensatz zur kollektiven Führung, die das Kollegialprinzip (Leitung durch mehrere gleichberechtigte Personen) verwirklicht. Die E. besteht überall dort, wo eine straffe Befehlsgewalt notwendig ist, z. B. in den volkseigenen Betrieben, Vereinigungen volkseigener Betriebe, jetzt auch in der Staatlichen ➝Plankommission, im Volkswirtschaftsrat, in der Bezirksplankommission und im Bezirkswirtschaftsrat sowie in den Fachorganen der Verwaltung, angefangen von den Fachministerien (Regierung und Verwaltung) bis zu den Fachorganen der Räte der Bezirke, der Kreise und der Städte.
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S.
- Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 109