
Helfer der staatlichen Kontrolle (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966
Nach einer VO des Ministerrats vom 16. 10. 1956 (GBl. I, S. 789) waren „Werktätige der DDR“ als HdStK. einzusetzen. Nach der VO vom 17. 5. 1962 (GBl. II, S. 331) bildeten die HdStK. „eine wertvolle Kaderreserve für die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und für die Staats- und Wirtschaftsorgane“. Zu HdStK. sollten solche Bürger ehrenamtlich herangebildet werden, „die bereit sind, ihre ganze Kraft für den entfalteten Aufbau des Sozialismus in der DDR einzusetzen“ (§ 1). Aus den Beobachtungen und Berichten der HdStK. gewann auch der Staatssicherheitsdienst Erkenntnisse (Spitzelwesen). Laut „Neues Deutschland“ vom 22. 3. 1961 gab es zu dieser Zeit 47.000 HdStK.
Mit der durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates erfolgten Bildung der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion wurde die Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle aufgelöst, die VO über die HdStK. wurde aufgehoben. Die HdStK. wurden größtenteils als ehrenamt[S. 182]liche Mitarbeiter in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, ihre Bezirks- und Kreisinspektionen und die Volkskontrollausschüsse übernommen, sofern sie — wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist — „sich selbstlos, beispielgebend und mit großer Initiative für die Durchführung der Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht einsetzen, große Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und hohes Können auf ihrem Arbeitsgebiet besitzen und in ihren Charaktereigenschaften ihre Zugehörigkeit zur Arbeiter-und-Bauern-Inspektion rechtfertigen“.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 181–182
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