DDR von A-Z, Band 1965

Kasse der gegenseitigen Hilfe (1965)

 

 

Siehe auch:


 

Gewerkschaftliche Einrichtungen in den Betrieben, die aus Mitgliedsbeiträgen und dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes gespeist werden. Sie gewähren zinslose Darlehen zur Anschaffung von Möbeln, Wäsche und anderen Gebrauchsgegenständen und in Krankheits- und. Todesfällen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 213


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.