Kirchenpolitik (1965)
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[S. 217]Von den 17,1 Mill. Bewohnern der SBZ gehören 15 Mill. der Evangelischen, 1,9 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder.
Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Innerhalb dieser Landeskirchen, die mit den verschiedenen westdeutschen Landeskirchen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören, sind in 7.000 Kirchengemeinden 5.300 geistliche Kräfte tätig. Die Landeskirchen betreuen 55 Krankenhäuser, 328 Altersheime, 1.000 Gemeindepflegestationen und annähernd 200 Erholungsheime, Lehrlingsheime und Heime für Mütter und Kinder.
Die Katholische Kirche ist mit 6 Bistümern in der SBZ vertreten, von denen jedoch lediglich das Bistum Meißen nach der Abtrennung der SBZ gebietsweise geschlossen bestehen blieb. Da die Bischöfe der übrigen 5 Diözesen (Berlin, Fulda, Osnabrück, Paderborn, Würzburg) seit geraumer Zeit keine Einreisegenehmigung in ihre Jurisdiktionsbezirke erhalten, haben sie in den abgetrennten Seelsorgebezirken bischöfliche Kommissariate oder Generalvikariate eingerichtet, so in Görlitz, Magdeburg, Erfurt, Schwerin und Meiningen. Deren Vertreter bilden mit dem Berliner Bischof zusammen die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. Die Katholische Kirche unterhält 39 Krankenhäuser, 113 Altersheime, 118 Kinderheime und 310 Schwesternstationen.
Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt.
Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde.
1. Das sowjetische Vorbild
Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des kommunistischen Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirohe „anerkannt“ und gleichgeschaltet.
In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeind[S. 218]lichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und spalterischen Experimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ost-Berlin und am 12. 2. 1958 für die SBZ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden.
Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen.
2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche
Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die [S. 219]Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.
Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören.
Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960).
3. Begrenzung der Religionsfreiheit
Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten.
Die K. des SBZ-Regimes gipfelte in dem am 8. 7. 1961 durch den Polizeipräsidenten des Sowjetsektors „im Interesse der Gewährung von Ruhe und Ordnung und zur Sicherung des Friedens“ ausgesprochenen Verbot des Deutschen Evangelischen Kirchentages für den Bereich von Ost-Berlin und (seit dem 13. 8. 1961) in der Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben. Weder Bischof Dibelius noch der zum Verweser des Bischofsamtes in Ost-Berlin bestellte und danach auf heimtückische Art ausgewiesene Präses D. Scharf können ihr Amt in der SBZ ausüben. Der Versuch, auf der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg im Dez. 1962 Präses D. Scharf zum Bischof zu wählen und damit die Personalunion zwischen dem Ratsvorsitzenden und dem Berliner Bischof wiederherzustellen, scheiterte, da von den getrennt tagenden Regionalsynoden die östliche nicht die erforderliche Stimmenmehrheit für Scharf abgab.
4. Einheit der EKD
Die regionale Kirchenleitung Ost der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg wählte auf ihrer Synode im Febr. 1963 den Cottbusser Generalsuperintendenten Jacob zum amtierenden Verwalter des Bischofsamtes für die Ost-Berliner und Brandenburgischen Gemeinden. Dadurch hat die SED ihre Absicht, jeglichen Einfluß aus Berlin (West) auf die EKD auszuschalten, vorerst erreicht. Den in der SBZ wohnenden Mitgliedern der Synode der Ev. Kirche in Deutschland wurde im März 1963 erstmals seit 14 Jahren die Teilnahme an der in Bethel tagenden Synode nicht ermöglicht. Andererseits hat das in der Präambel zur neuen Geschäftsordnung der Kirchenleitungen in der SBZ enthaltene Bekenntnis der acht mittel[S. 220]deutschen Landeskirchen, daß „die evangelischen Kirchen in der DDR zu der evangelischen Kirche in Deutschland gehören“, seinen Eindruck auf die Zonenfunktionäre nicht verfehlt. Zunächst jedenfalls schien das Regime in der Frage der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen seine rücksichtslose Einstellung aufzugeben. Der amtierende Ministerpräsident Stoph teilte am 19. 3. 1962 den Kirchen mit, daß Theologie-Studenten und „andere junge Männer, die sich in der Ausbildung für einen Kirchenberuf befinden“, vom Wehrdienst befreit würden. Diese Zusage wurde nicht gehalten, denn durch Anordnung des „Nationalen Verteidigungsrats“ vom 7. 9. 1964 wurde ein Wehrersatzdienst geschaffen, der diejenigen, die „aus religiösen oder anderen Gründen“ eine Dienstleistung mit der Waffe ablehnen, keineswegs von der Verpflichtung entbindet, aktiv zur Verteidigung der SBZ beizutragen. Fast gleichzeitig gab Ulbricht einer Anregung des thüring. Landesbischofs D. Mitzenheim nach, Rentnern aus der SBZ den Besuch ihrer Verwandten in der Bundesrepublik und West-Berlin zu ermöglichen.
5. Neue Schwierigkeiten für die katholische Kirche
Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „Mater et Magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „Pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ost-Berlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an der Fuldaer Bischofskonferenz teilnehmen.
6. Atheistische Propaganda
„Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden.
7. Die Russisch-Orthodoxe Kirche
1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russisch-Orthodoxen Kirche ein Exarchat für Mitteleuropa mit dem Sitz in Ost-Berlin und berief Erzbischof Joann Wendland von Podolsk auf den Exarchenstuhl. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1961 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Sein Titel lautet „Exarch von Berlin und Mitteleuropa“. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1963 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat.
Literaturangaben
- Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S.
- Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S.
- Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S.
- Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 217–220
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