DDR von A-Z, Band 1965

Kultur- und Sozialfonds (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985


 

Fonds in den Betriebsfinanzplänen, der für betriebliche Sozialleistungen zur Verfügung gestellt wird. Ihm sind jährlich 1,5 v. H. der geplanten Lohnsumme des Betriebes ohne Rücksicht auf die Planerfüllung zuzuführen. Aus ihm werden Werkküchen, Kinderferienlager, betriebliche Kulturhäuser sowie Leistungen an Betriebsangehörige zu besonderen Anlässen (Geburt eines Kindes, Todesfall, Jubiläum usw.) finanziert. Der KuS. ist gemeinsam mit dem Prämienfonds (Betriebsprämienordnung) an Stelle des Direktorfonds getreten.

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
  • Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 242


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.