DDR von A-Z, Band 1965

Lohnausgleich (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985


 

L. wird bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bis zu 6 Wochen (für Lehrlinge bis zu 12 Wochen) im Kalenderjahr sowie bei Betriebsunfällen bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Eintritt der Invalidität und bei Quarantäne vom ersten Tage des Fehlens bei der Arbeit an in Höhe der Differenz von Krankengeld und 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes des letzten Kalenderjahres gezahlt (§ 104 Gesetzbuch der Arbeit). (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S.
  • Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
  • Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 265


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.