Poliklinik (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
Erstmals 1947 wurde den Kommunalbehörden durch SMAD-Befehl Nr. 270 die Errichtung von P. aufgegeben. Sie sollten Schwerpunkte der fachärztlichen Behandlung werden. Im jetzigen System des Gesundheitswesens gilt jede P. als leitende Einrichtung der ambulanten Behandlung in einem „Versorgungsbereich“ von etwa 50.000 Einwohnern; sie soll organisatorisch mit einem Krankenhaus verbunden sein, dem — als dem Gesundheitszentrum des Versorgungsbereichs — sie untersteht. Jede P. soll mindestens fünf fachärztliche Behandlungsabt., zahnärztliche Abt., physikalisch-therapeutische Anlagen und Apotheke umfassen und organisatorisch mit einem Krankenhaus verbunden sein, dessen Leitung sie untersteht. Sie soll nach dem Prinzip der Dispensaire arbeiten. Nachgeordnet und fachärztlich von ihr versorgt das Ambulatorium und die Staatl. Praxis. Soll Ende 1954: 374 P., der oben angegebenen Richtzahl entsprechend. Bestand Anfang 1964: 233 (beides ohne Universitäts-P.). Im Siebenjahrplan Vermehrung um 50 vorgesehen. Davon ist noch nichts erfüllt. Die Ausstattung ist z. T. auch nach westlichen Maßstäben befriedigend, z. T. sehr primitiv. (Ärzte, Betriebsgesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 327