Reihenuntersuchungen (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969
Im gesamten Betriebsgesundheitswesen sind R. zum Zwecke der Früherfassung („Prophylaxe“) häufiger Krankheiten, zumal Berufskrankheiten und sonstiger Arbeitsschäden, vorgeschrieben. Bisher unterliegen ihnen jedoch nur Jugendliche (bis zu 18 J.), Beschäftigte in gesundheitsgefährdenden oder körperlich schweren Arbeiten und Schwangere. Die Durchführung obliegt den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens, hilfsweise denen andrer staatlicher Einrichtungen. R. sollen zur Einstellung und hernach periodisch vorgenommen werden. Kreis der Betroffenen, Häufigkeit und Umfang sind im einzelnen genau vorgeschrieben. — Entsprechendes gilt für die Jugendgesundheitspflege in Kindergärten und Schulen (Jugendarzt). Die Durchführung ist infolge des Mangels an Ärzten meist oberflächlich. — Eine besondere Rolle spielen R. bei den Beschäftigten in Herstellung und Verteilung von Lebensmitteln. Hier sind sie Teil einer weitgespannten Hygiene-Aufsicht. Erstuntersuchung und periodische Wiederholungen sind gleichfalls genau vorgeschrieben; die Durchführung ist allen Ärzten des jeweiligen Versorgungsbereichs überlassen. Teil der Hygiene-Aufsicht zur Verhütung der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten sind auch die Röntgen-R.; sie sind jetzt mit einigen der genannten R. regelmäßig verbunden. (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 357
Reichsbahn, Deutsche | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Reimann, Max |