Titel (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1985
Seit April 1960 können an bewährte Lehrer folgende T. verliehen werden: „Oberlehrer“, „Studienrat“ „Oberstudienrat“. Bei hohen wissenschaftlichen Leistungen kann der T. „Professor“ verliehen werden. Voraussetzung dafür sind „ausgezeichnete Ergebnisse bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Jugend, eine gute politische und fachmethodische Qualifikation, aktive gesellschaftliche Arbeit“. Seit April 1961 kann Ärzten und Zahnärzten der T. „Sanitätsrat“ und Apothekern der T. „Pharmazierat“ nach 30 Jahren vorbildlicher Tätigkeit vorwiegend in ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Apotheken verliehen werden. Leitenden Ärzten und Zahnärzten in Einrichtungen des Gesundheitsschutzes und in staatlichen Organen kann der T. „Medizinalrat“, leitenden Apothekern in Einrichtungen des Gesundheitsschutzes und in staatlichen Organen der T. „Pharmazierat“ verliehen werden. Nach mindestens zehnjähriger leitender Tätigkeit können die T. „Obermedizinalrat“ und „Oberpharmazierat“ verliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Einem T. ähnlich ist die „Ehrenbezeichnung“ „Oberingenieur“, die „an Ingenieure in leitenden Funktionen der sozialistischen Betriebe, der gleichgestellten Institutionen, der technischen Bildungseinrichtungen sowie der staatlichen Verwaltungen für besondere Leistungen“ verliehen werden kann. Die T. sind nicht mit Diensträngen zu verwechseln.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 434