Vereine (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969
Die SMAD (Besatzungspolitik) gestattete die Wiederaufnahme der nach dem Zusammenbruch zunächst verbotenen Tätigkeit der V. in bescheidenem Umfang. 1959 wurden alle wieder zugelassenen V. in die Massenorganisationen eingegliedert. Das Vereinsregister wird seit 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei geführt. (Freiwillige Gerichtsbarkeit). V., die gegen die demokratische Gesetzlichkeit verstoßen, können die Rechtsfähigkeit durch Streichung im Vereinsregister verlieren. Die Volkspolizei überwacht die Tätigkeit aller V. und aller vereinsähnlichen Gebilde und verhindert die Entstehung neuer V., die nicht die Billigung der SED haben. (Kirchenpolitik, Sport)
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 444
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