DDR von A-Z, Band 1965

Vereine (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969


 

Die SMAD (Besatzungspolitik) gestattete die Wiederaufnahme der nach dem Zusammenbruch zunächst verbotenen Tätigkeit der V. in bescheidenem Umfang. 1959 wurden alle wieder zugelassenen V. in die Massenorganisationen eingegliedert. Das Vereinsregister wird seit 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei geführt. (Freiwillige Gerichtsbarkeit). V., die gegen die demokratische Gesetzlichkeit verstoßen, können die Rechtsfähigkeit durch Streichung im Vereinsregister verlieren. Die Volkspolizei überwacht die Tätigkeit aller V. und aller vereinsähnlichen Gebilde und verhindert die Entstehung neuer V., die nicht die Billigung der SED haben. (Kirchenpolitik, Sport)

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 444


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.