Volkswirtschaftsrat (1965)
Siehe auch:
Im Juli 1961 durch Ausgliederung der Industrie-Hauptabt. und der Hauptabt. für Materialversorgung aus der Staatl. ➝Plankommission gebildetes selbständiges „zentrales Staatsorgan“ zur Anleitung und Kontrolle der zentralen und der bezirksgeleiteten Industrie sowie für die „Regelung der Grundfragen des Handwerks und der Dienstleistungsbetriebe“.
Der V. ist zuständig für die Vorbereitung der Jahresvolkswirtschaftspläne (Planung), deren endgültige Festlegung jedoch nach wie vor durch die Staatl. Plankommission vorgenommen wird. Der V. ist nur für die Durchführung der Wirtschaftspläne zuständig und hat insoweit gegenüber den wirtschaftlichen Mittelinstanzen den VVV und den Wirtschaftsräten der Bezirke Weisungsrecht. Zum Leiter des V. wurde der Kaderchef des ZK der SED, Alfred ➝Neumann, berufen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 462
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