DDR von A-Z, Band 1966

Akkreditivverfahren (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Ein Verrechnungsverfahren, das angewandt werden kann, wenn der Verkäufer auf Grund schlechter Zahlungsdisziplin des Käufers ein berechtigtes Interesse hat, daß vor der Warenlieferung die Bezahlung des Rechnungsbetrages sichergestellt wird. In diesen Fällen hat der Käufer ein unwiderrufliches Akkreditiv zu eröffnen, das nur mit Zustimmung des Verkäufers annulliert oder geändert werden kann (AO v. 3. 9. 1964; GBl. II 1964, S. 769 ff.).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 20


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.