
Amt für Arbeit und Berufsberatung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975
Seit der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Februar 1958 führten die Abt. für Arbeit u. Berufsausbildung, die 1951 den größten Teil der Aufgaben der Arbeitsämter übernommen hatten und 1952 auch bei den Räten der Bezirke gebildet waren, wieder die Bezeichnung Abteilung für ➝Arbeit oder Referate für Arbeit. Am 28. 8. 1961 wurden sie als spezielle Fachorgane der Räte, der Bezirke und Kreise in Ä.f.A.u.B. umbenannt. Die Ä. haben für die volkswirtschaftlich richtige Lenkung und Werbung der Arbeitskräfte und des Nachwuchses zu sorgen und eine „systematische Berufsberatung“ (Berufslenkung) zu organisieren. (Arbeitspolitik)
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
- Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 24
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