DDR von A-Z, Band 1966

Arbeitssanitätsinspektion (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979


 

1953 durch VO geschaffen, aber erst 1956 (nach schwerem Kompetenzkonflikt zwischen den Regierungsressorts) bei dem Rat jedes Bezirkes gebildet, unterstanden die A. zunächst dem Gesundheitsministerium unmittelbar, wurden aber 1960 der Hygieneinspektion eingegliedert, und zwar als „Hauptinspektion“ im Ministerium für Gesundheitswesen und als „Abteilung“ der Bezirks-Hygiene-Institute. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der arbeitshygienischen Verhältnisse in den Betrieben (von Industrie, Verkehr, Handel und Landwirtschaft) und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten (Reihenuntersuchungen) sowie Anleitung zur Bekämpfung der Gesundheitsgefahren und zur medizinischen Vorbeugung, besonders bei den mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten Beschäftigten. Die Durchführung dieser Aufgaben liegt beim Betriebsgesundheitswesen. Gegenüber den Aufgaben der herkömmlichen Gewerbeärzte sind die Funktionen der A. stark erweitert; sie haben auch Strafvollmacht. (Gesundheitswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.