
Betriebsakademien (1966)
Siehe auch:
Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Qualifizierung in größeren Industriebetrieben, in der Bauwirtschaft und in Verkehrsbetrieben. Die anmaßende Bezeichnung B. wurde aus Gründen der Propaganda gewählt. Die B. dienen der fachlichen Weiterbildung, jedoch auch der Produktionspropaganda. In der Regel gliedert sich eine B. nach folgenden „Fakultäten“: Erwachsenenqualifizierung, Meisterausbildung, Vortragstätigkeit und allgem. Weiterbildung. Verantwortlich für die Tätigkeit der B. sind die Betriebsleitungen und die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL). Der Unterricht wird durch einen ehrenamtlichen „Rat“ angeleitet und überwacht, dem Vertreter der Betriebsleitung, der Betriebsgewerkschaftleitung, der Kammer der Technik und der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse angehören. Der Unterricht soll außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Die dadurch oft verursachte unbefriedigende Beteiligung zwingt viele Betriebsleitungen, den Unterricht während der Arbeitszeit abzuhalten. Man bemüht sich, möglichst viele Frauen und Jugendliche als „Hörer“ zu gewinnen. Als Lehrer sind in der Regel Ingenieure und Wirtschaftler der Betriebe tätig; für allgemeinbildende Fächer werden auch hauptamtliche und nebenamtliche Lehrkräfte aus benachbarten Schulen beschäftigt. — Nach offiziellen Angaben soll es fast 1.000 B. geben. Zur beruflichen Qualifizierung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft wurden Dorfakademien eingerichtet. (Technische ➝Betriebsschule, Technische ➝Kabinette)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 75
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