
Denkmalschutz (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985
Eine VO vom 26. 6. 1950 „zur Erhaltung und Pflege der nationalen Kunstdenkmale (Denkmalschutz)“ bestimmte den Gegenstand und die Träger des D. Der Generalkonservator mit Sitz in Berlin, z. Z. der Architekt Dipl.-Ing. Ludwig Deiters (SED), und die Institute (früher Landesämter) für Denkmalpflege unterstehen dem Ministerium für Kultur; sie nehmen ihre Aufgaben (Feststellung, Registrierung, Sicherung und Erhaltung von Werken der Kunst, die „Zeugnis für die schöpferische Kraft der Volksmassen ablegen“) „den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechend unter anderen Voraussetzungen“ als in der BRD wahr. Der Staatshaushalt wendete 1964 rd. 8,5 Mill. DM Ost für den Wiederaufbau und die Erhaltung von Kunstdenkmälern auf. Auch die Wiederherstellung von städtebaulich bedeutsamen Kirchenbauten wurde gefördert (z. B. der Dome von Magdeburg, Halberstadt und Stendal und der Dresdner Hofkirche); andererseits wurden zahlreiche wertvolle und wiederherstellbare Bauwerke (so u.a. das Berliner Schloß) beseitigt oder dem Verfall preisgegeben. (Wartburg)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 104