
Dezentralisation (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979
D. bedeutet die Verlagerung von Zuständigkeiten zur Erledigung von Aufgaben von höheren (zentralen) auf untere (örtliche) Organe. D. im engeren Sinne meint eine solche Verlagerung dergestalt, daß die unteren Organe nach eigenem Ermessen tätig werden dürfen und die oberen Organe sich auf die Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beschränken (z. B. die Selbstverwaltung der Gemeinden). Eine Aufgabenverlagerung nach unten dergestalt, daß die oberen Organe jederzeit eingreifen können und dabei ihr Ermessen anstelle des Ermessens der unteren Organe setzen, ist mit Dekonzentration zu bezeichnen. Die Vorgänge in der SBZ auf dem Gebiete der Verwaltung und der Wirtschaft, innerhalb der Aufgaben nach unten verlagert wurden (Bezirk, Kreis, örtliche Industrie, VVB, Industrieverwaltung), sind deshalb nicht D., sondern nur Dekonzentration.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 109