
Feiertage (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985
Als F. sind geschützt durch Art. 16 der Verfassung (nach der Aufzählung im fortgeltenden § 5 der VO über die Wahrung der Rechte der Werktätigen usw. vom 20. 5. 1952) Neujahr, Karfreitag, 1. und 2. Osterfeiertag, Christi Himmelfahrt, 1. und 2. Pfingstfeiertag, Bußtag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, „nach Landesgesetz“ entweder der Reformationstag oder Fronleichnam; der 1. Mai (im Pj. „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen“) wird als „Staatsfeiertag“ bezeichnet; durch Gesetz vom 21. 4. 1950 wurden außerdem der „Tag der Befreiung“ (8. Mai) und der „Tag der Republik“ (7. Okt.) zu „Staatsfeiertagen“ erklärt. Im übrigen wurden 1965 offiziell, vor allem durch Schulfeiern, begangen: am 1. 3. der „Tag der Nationalen Volksarmee“ am 8. 3. der „Internationale Frauentag“, am 21. 4. der „Vereinigungsparteitag“-, am 24. 4. der „Internationale Tag der Jugend gegen Kolonialismus und für friedliche Koexistenz“, am 10. 5. der „Tag des freien Buches“, am 1. 6. der „Internationale Tag des Kindes“, am 12. 6. der „Tag des Lehrers“, am 13. 6. der „Tag des deutschen Eisenbahners“, am 1. 7. der „Tag der deutschen Volkspolizei“, am 4. 7. der „Tag des deutschen Bergmanns“, am 1. 9. der „Weltfriedenstag“, am 12. 9. der „Gedenktag für die Opfer des Faschismus“, am 10. 11. der „Weltjugendtag“ und am 14. 11. der „Tag des Chemie-Arbeiters“. Insgesamt 44 Feier- und Gedenktage waren nach einer Anweisung des Ministeriums für Volksbildung im Jahre 1964 von den „Einrichtungen der Volksbildung“ in würdiger Form zu begehen, darunter die Geburtstage von Lenin, Marx, Engels, Thälmann, Pieck, Grotewohl und Ulbricht.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 138
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