
Freiwilligkeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965
Nach kommun. Auffassung Grundlage der meisten staats- und gesellschaftspolitisch relevanten Entscheidungen und Akte der Bevölkerung, insbesondere des Beitritts und der Mitarbeit in politischen Organisationen, des Beitritts zu Genossenschaften u.a. Formen bolschewistischer Wirtschaft, der Beteiligung an jeglichem militärischen und paramilitärischen Dienst, der Mitarbeit an jeglichen Maßnahmen zur Planübererfüllung — wie Selbstverpflichtungen, Sozialistische ➝Wettbewerbe usw. —, der Mitarbeit im Nationalen Aufbauwerk u.a. — Tatsächlich ist jede derartige Mitarbeit weitgehend durch mittelbaren Zwang oder Opportunitätserwägungen, z. T. auch durch direkten Druck — z. B. während der Zwangskollektivierung vom Frühjahr 1960 — bewirkt worden. Die bolschewistische Ideologie kann es sich aus der Fiktion der Identität des Parteiwillens mit dem Willen der breiten Massen, insbesondere der „Werktätigen“, nicht leisten, zuzugeben, daß die bolschewistische Partei — zum mindesten in den durch starke abendländische Traditionen hindurchgegangenen Volksdemokratien — weitgehend gegen den Willen der Bevölkerung ihre Maßnahmen trifft. Deshalb das Bestreben der Führungsorgane, ein politisches Klima zu schaffen, in dem die von der Führung gewünschten Maßnahmen der Bevölkerung so aufgedrängt werden, daß diese nicht umhin kann, sich für sie zu „entscheiden“. Mit wirklich freier Entscheidung hat das sehr wenig zu tun.
Literaturangaben
- Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 153
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