
Helfer der staatlichen Kontrolle (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965
Nach einer VO des Ministerrats vom 16. 10. 1958 (GBl. I, S. 789) waren „Werktätige der DDR“ als HdStK. einzusetzen. Nach der VO vom 17. 5. 1962 (GBl. II, S. 331) bildeten die HdStK. „eine wertvolle Kaderreserve für die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und für die Staats- und Wirtschaftsorgane“. Aus den Beobachtungen und Berichten der HdStK. gewann auch der Staatssicherheitsdienst Erkenntnisse (Spitzelwesen).
Mit der durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates erfolgten Bildung der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion wurde die Zentrale Kommission [S. 197]für staatliche Kontrolle aufgelöst, die VO über die HdStK. wurde aufgehoben. Die HdStK. wurden größtenteils als ehrenamtliche Mitarbeiter in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, ihre Bezirks- und Kreisinspektionen und die Volkskontrollausschüsse übernommen, sofern sie — wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist — „sich selbstlos, beispielgebend und mit großer Initiative für die Durchführung der Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht einsetzen, große Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und hohes Können auf ihrem Arbeitsgebiet besitzen und in ihren Charaktereigenschaften ihre Zugehörigkeit zur Arbeiter-und-Bauern-Inspektion rechtfertigen“.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 196–197
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