Hygiene-Inspektion (1966)
Siehe auch:
Wie in der SU als Hauptabteilung im Ministerium für Gesundheitswesen (hier untergliedert in mehrere „Hauptinspektionen“ für Gesundheitsschutz, Seuchenschutz, Lebensmittelhygiene usf.) und als Referat bei den Räten der Bezirke die zentrale Leitstelle für die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und die Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene. Nachgeordnet 22 „Bezirks-Hygiene-Institute“ (früher „Zentralstellen für Hygiene“), denen jetzt auch die Arbeitssanitätsinspektion eingegliedert ist. In den Kreisen sind die Kreisärzte weisungsgebundene Leiter der „HI. des Kreises“. Unterste örtliche Organe sind die „Hygiene-Kontrollpunkte“, besetzt bisher mit „Hygiene-Inspektoren“ (Arzthelfer), die zum Mittleren ➝Medizinischen Personal zählen. Die HI. hat in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht. Für den Bereich des Verkehrsministeriums hat dessen Medizinischer Dienst („MDV“) auch die Funktion einer HI. für Eisenbahn, Luftverkehr und Schiffahrt (unter Einschluß des Hafenärztlichen Dienstes). (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 203