DDR von A-Z, Band 1966

Inspektionsgruppe (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979


 

Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (Justizreform) wurde die Bildung einer I. beim Präsidium des OG und bei den Bezirksgerichten angeordnet. Gleichzeitig verlor das Justizministerium (Justizverwaltung) die Befugnis, mittels seiner Instrukteure (Instrukteurwesen) die Kreis- und Bezirksgerichte anzuleiten und zu kontrollieren. Für die Tätigkeit der neugebildeten I. werden als Hauptaufgaben genannt: 1. „Die systematische, zielgerichtete Untersuchung der Hauptprobleme in der Tätigkeit der Gerichte“ und 2. „die Kontrolle der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung und die Durchführung der Richtlinien und Beschlüsse des OG“ („Neue Justiz“ 1964, S. 449). Die I. des OG soll gegenüber den Leitungsorganen der unteren Gerichte keine administrativen Befugnisse haben und keine Weisungen erteilen dürfen; sie soll jedoch „vor allem durch die Überzeugungskraft ihrer Sachkunde wirken“. Die I. der Bezirksgerichte sind Organe der Präsidien der BG, von denen sie ihre Aufgaben erhalten. Wenngleich ein Unterstellungsverhältnis unter die I. des OG verneint wird, soll doch eine enge Zusammenarbeit zwischen der I. des OG und den I. der BG bestehen, in der die Inspekteure der BG eine „unmittelbare Anleitung in methodischen Fragen der Inspektionstätigkeit erhalten“.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 212


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.