DDR von A-Z, Band 1966

Junge Gemeinde (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Nach Schaffung der SED-Regierung war die Arbeit der ev. Jugendgruppen und -verbände unmöglich geworden. Darum wurde ein Teil der Aufgaben der selbständigen, übergebietlichen Organisationen im kirchlichen Rahmen unter dem Namen JG. weitergeführt. Unter dem Vorwand, die JG. betreibe als „verlängerter Arm der amerikan. Agenten- und Spionagezentrale staatsfeindliche Tätigkeit“ („Neues Deutschland“ vom 24. 4. 1953), setzte eine heftige Hetze gegen die J G. ein. Besonders die Arbeit der J G. unter der Studentenschaft wird scharf überwacht, doch wird davor gewarnt, ihre Mitglieder, die man als „gesellschaftlich zurückgeblieben“ bezeichnet, zu diskriminieren. Die Zusammenarbeit mit der J G. gilt als „mit der Ehre eines Hochschullehrers und Erziehers nicht vereinbar“. Die Arbeit der J G. wird behindert. Erst im Sommer 1964 wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen Regime und Kirche die Jugendarbeit der JG. teilweise (Bibelrüstzeiten) wieder zugelassen. (Kirchenpolitik)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 229


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.