
Kompaß (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969
Aktivierungs-Verfahren für FDJ und die übrige Jugend. Der ZR der FDJ setzte Juli 1958 den Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden das Ziel, sich einen K. zu schaffen. Jeder K. enthält Verpflichtungen 1. zur Produktionssteigerung, 2. zur politisch-ideologischen und 3. zur kulturellen und sportlichen Erziehung. Er soll den „Wettbewerb der FDJ-Grundeinheiten untereinander“ anregen. Die Durchführung wird örtlich und allgemein scharf überwacht. — Hilfe des FDGB soll „die gesamte Arbeiterjugend“ und nicht nur FDJ in die K-Verpflichtung einbeziehen. Der K. wurde am 1. 9. 1958 auf die Hoch- und Fachschulen ausgedehnt. — Seit 1963 ging die Werbung für den K. zugunsten der FDJ-Kontrollposten sehr zurück, außer bei den Jungen Pionieren. Der K. wird auch in der Nationalen Volksarmee angewandt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 249
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