Kontrollplätze (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979
Unterschieden werden muß zwischen K. der Zollverwaltung der SBZ auf den Demarkationslinien: 1. zwischen der SBZ und Polen, 2. zwischen der SBZ und der Bundesrepublik, und jenen K. entlang der Grenze zwischen der SBZ und der Tschechoslowakei und an der Ostseeküste (Grenzübergänge). Auch die Demarkationslinie, die den Westsektor Berlins umschließt und seit 13. 8. 1961 irreführend als Staatsgrenze bezeichnet wird, hat solche K. Der gesamte Personen- und Warenverkehr geht ausschließlich über die K. Für den Interzonenverkehr nach Berlin müssen Formalitäten, vor allem im Warenverkehr, beachtet werden. Lediglich der Luftverkehr von und nach Berlin unterliegt keiner Kontrolle der SBZ. (Interzonenverkehr) Bis März 1962 hießen die K. Kontrollpunkte.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 252
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