DDR von A-Z, Band 1966

Lehrlingsausbildung (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979


 

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ausbildung gewerblicher Lehrlinge sind in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu gefaßt worden (Berufsausbildung). Daneben gibt es eine Reihe spezieller allgemeinverbindlicher Regelungen für die einzelnen Lehrberufe: Berufssystematiken und Berufsbilder. Für gewerbliche Lehrlinge muß ein vorgeschriebener Lehrvertrag abgeschlossen und der zuständigen Kreisbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden (Berufslenkung, Arbeitskräfte). Die Lehrverträge haben für die Ausbildung in „volkseigenen“ und Privatbetrieben etwa den gleichen Wortlaut.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 282


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.