
Lehrlingsausbildung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ausbildung gewerblicher Lehrlinge sind in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu gefaßt worden (Berufsausbildung). Daneben gibt es eine Reihe spezieller allgemeinverbindlicher Regelungen für die einzelnen Lehrberufe: Berufssystematiken und Berufsbilder. Für gewerbliche Lehrlinge muß ein vorgeschriebener Lehrvertrag abgeschlossen und der zuständigen Kreisbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden (Berufslenkung, Arbeitskräfte). Die Lehrverträge haben für die Ausbildung in „volkseigenen“ und Privatbetrieben etwa den gleichen Wortlaut.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 282
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