
Liberalisierung (1966)
Siehe auch das Jahr 1965
Geläufige, aber wohl am Kern vorbeigehende (und von den Bolschewisten insofern mit Recht als irrig bezeichnete) westliche Deutung der seit dem Tauwetter in den meisten europäischen Volksdemokratien (am wenigsten in der SBZ) und in der UdSSR erfolgten Maßnahmen der Auflockerung. Diese haben durchweg ihre Grenze dort, wo die Autorität der bolschewistischen Führung auf nationaler oder supranationaler Ebene in Frage gestellt wird. Somit kann von einer L. im politischen Sinn auch dort nicht die Rede sein, wo — wie vor allem in Ungarn, Polen und neuerdings der CSSR und möglicherweise Rumänien — mehr „kleine Freiheiten“ (auch solche der Meinungsbildung und -äußerung neben solchen verbesserter Konsumwahl und eines toleranteren Klimas zwischen Führung und Gesellschaft) gegeben worden sind. Doch liegt fraglos Zwang für die Führungen vor, angesichts der aus Chruschtschows Politik der aktiven Koexistenz resultierenden Notwendigkeit optimaler Produktionseffekte der Bevölkerung Zug um Zug mehr Konzessionen zu machen. Ob die SBZ davon auf die Dauer ausschließbar ist, bleibt die Frage. Hier umgeht man die L. einstweilen durch Maßnahmen umfassender Versachlichung. (Reformkommunismus)
Literaturangaben
- Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 285
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