DDR von A-Z, Band 1966

Personenstandswesen (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985


 

Nach dem Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 (GBl. I, S. 1283) sind Organe des P. der Rat der Stadt, der Rat des Stadtbezirks (Kreis) oder der Rat der Gemeinde — Standesamt —. Für jedes Standesamt sind ein „Beauftragter für P.“ und mindestens ein Stellv. zu bestellen. Die Bezeichnung Standesbeamter gibt es nicht mehr. Übergeordnete Organe des P. sind die Abteilungen Innere Angelegenheiten in den Kreisen und Bezirken; höchstes Organ ist das Ministerium des Innern. Bei den Standesämtern sind Geburten- u. Sterbebücher zu führen. Das Heiratsbuch heißt Ehebuch. Ein Familienbuch wird nicht geführt. Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der BRD und West-Berlins häufig keine Personenstandsurkunden, vor allem dann nicht, wenn erkennbar ist, daß diese für Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Das Standesamt I in X 104 Berlin, Rückerstr. 9, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 355


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.