DDR von A-Z, Band 1966

Religionsunterricht (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Nach Art. 44 der Verfassung ist der Kirche das Recht auf Erteilung von R. in Schulräumen gewährleistet. Art. 40 betont ausdrücklich diese Gewährleistung. Die stetige Behinderung des R. ist jedoch durch eine Anordnung des Volksbildungsminist. vom 12. 2. 1958 indirekt sanktioniert worden. (Kirchenpolitik)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 398


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.