
Schund- und Schmutzliteratur (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985
Die Lenkung der gesamten literarischen Produktion (Verlagswesen) gibt dem SBZ-Regime die Handhaben, das Erscheinen von Schmutzliteratur im engeren Sinne zu verhindern; zur SuS. werden aber nicht nur minderwertige Kriminal- und Sexual[S. 418]schmöker, sondern auch Schriften gerechnet, die „den moralischen und politischen Anschauungen der Werktätigen widersprechen“; Erwachsene, die in diesem überaus dehnbaren Sinne die „sozialistische Bewußtseinsbildung“ der Jugend gefährden, sollen zur Verantwortung gezogen werden (VO zum Schutze der Jugend vom 15. 9. 1955). Nach dieser VO können sogar westdeutsche Tageszeitungen als SuS. behandelt werden, während kommunistische Hetzliteratur natürlich nicht als solche gilt. Versteht man unter Schundliteratur im weiteren Sinne künstlerisch wertlose (meist erzählerische) Schriften, die dem Leser ein verzerrtes Weltbild vermitteln, u. U. auch niedrige Triebe (z. B. Haß) in ihm wecken, so gehört ein nicht unbeträchtlicher Teil der von der SED geförderten Literatur in die Kategorie der SuS.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 417–418
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