
Schwangerschaftsunterbrechung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969
Auf Betreiben der SED wurde 1947/48 die S. aus „sozialer Indikation“ durch Ländergesetze eingeführt (nicht in Sachsen-Anhalt), 1950 jedoch nach sowjet. Muster jede S., die nicht durch Krankheit (auch Erbleiden) geboten ist, „im Interesse des Gesundheitsschutzes der Frau und der Förderung der Geburtenzunahme“ strikt verboten (§ 11 Ges. vom 27. 9. 1950, GBl. S. 1037). Die S. wie in der SU (1954) freizugeben, wurde vom Regime der SBZ abgelehnt, unter ausdrücklichem Hinweis auf die unbefriedigende Entwicklung der Bevölkerung. 1965 jedoch wurde durch verwaltungsinterne Instruktion die S. bei Schwangeren unterhalb 16 und oberhalb 40 Jahren wie auch für Frauen mit mehr als 4 Kindern praktisch freigegeben; sie ist allerdings antragsbedürftig und darf nur im Krankenhaus ausgeführt werden. (Gesundheitswesen, Schwangerenberatung)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 418
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